Im deutschen Gesundheitswesen ist
eine private Krankenversicherung sowohl ergänzend als auch anstelle der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
möglich
(zweigliedriges oder duales Krankenversicherungssystem).
Mit 8,83 Millionen waren 2014 rund 11 Prozent aller Versicherten in Deutschland privat
krankenvollversichert;
hinzu kamen weitere 23,93 Millionen Zusatzversicherungen.
Nach dem Umfang der privaten
Krankenversicherung können unterschieden werden:
- Vollversicherung – Absicherung der
gesamten Krankheitskosten – mindestens aber für ambulante und stationäre Krankheitskosten (substitutive Krankenversicherung)
- Teilversicherung – Absicherung eines Anteils der
Krankheitskosten, beispielsweise bei Beamten mit Anspruch auf
Beihilfe durch ihren Dienstherrn
- Zusatzversicherung–
Absicherung zusätzlicher Risiken zur gesetzlichen Krankenversicherunng
- Pflegezusatzversicherung,
- Auslandskrankenversicherung,
- Krankenhaustagegeld,
- Krankentagegeld,
- Zahnzusatzversicherung,
- Einbett/Zweibettzimmer im Krankenhaus
etc.