Kinder sind lebhaft und manchmal auch
tollpatschig. Deshalb haben wir die übliche Definition für einen Unfall stark erweitert und vor allem auf die Bedürfnisse von Kindern angepasst.
Als Unfälle gelten beispielsweise auch:
Für die individuelle Absicherung Ihres Kindes stehen darüber hinaus eine Vielzahl leistungsstarker Komponenten zur Verfügung:
Invaliditätsleistung |
Wenn durch einen Unfall eine dauerhafte Invalidität eintritt, ist es wichtig, finanziell unterstützt zu werden. Mit der Invaliditätsleistung können anfallende Mehraufwendungen bezahlt werden. |
Lebenslange Unfallrente |
Bereits ab einem Invaliditätsgrad von 50 % leisten wir monatlich und lebenslang die vereinbarte Unfallrente. Das bedeutet: Monat für Monat zusätzliche finanzielle Sicherheit, falls infolge der Invalidität nur noch eingeschränkt gearbeitet werden kann. |
Schulausfallgeld |
Wenn die Schule aufgrund eines Unfalls für längere Zeit nicht besucht werden kann und ein Privatlehrer erforderlich ist, werden diese Kosten, gestaffelt von 20 EUR bis 50 EUR pro Tag, für bis zu 18 Monate übernommen. |
Rooming-in |
Liegt das Kind im Krankenhaus werden bis zu 5.000 EUR für die Kosten des „Rooming-in" (Unterbringung im Krankenhaus für ein Elternteil) übernommen. |
Haushaltshilfe/ Tagesbetreuungsperson |
Einem Elternteil ist ein Unfall zugestoßen und muss deshalb im Krankenhaus bleiben. In diesem Fall leisten wir bis zu 60 EUR pro Tag für eine Haushaltshilfe bzw. Tagesbetreuungsperson. |
Gipsgeld |
Mit Sofortleistung, praktisch als Schmerzensgeld, in Höhe von 300 EUR bei schweren Brüchen. |
Helmgeld |
20%ige Leistungserhöhung bei Verkehrsunfällen mit einem vom Kind gesteuerten Fortbewegungsmittel (z.B. Fahrrad) wenn ein Helm getragen wurde. |