Wie es nach einem Unfall weitergeht
Schilderung des Unfallgeschehens:
Am einfachsten funktioniert die Schilderung des Unfallgeschehens
mit dem Europäischen Unfallbericht.
Alle wichtigen Daten werden dabei abgefragt:
• Ort, Zeitpunkt und die Kennzeichen der am Unfall
beteiligten Fahrzeuge notieren
• Namen und Anschrift von Unfallgegner und Zeugen
aufnehmen
• Unfallstelle – wenn möglich – markieren und fotografieren
Zentralruf der Autoversicherer:
Der Zentralruf der Autoversicherer sagt dem Geschädigten,
ob und bei wem der Unfallgegner versichert ist,
gegebenenfalls verbindet er ihn sofort. Der Geschädigte
muss also nicht warten, bis der Unfallgegner sich selbst bei
seiner Versicherung meldet und den Schaden anzeigt, sondern
kann direkt von der Versicherung Schadenersatz verlangen
(www.zentralruf.de). Die gebührenfreie Servicerufnummer
lautet: 0800-2502600.
Mietwagen während der Reparaturzeit:
Beim Thema Mietwagen sollte der Geschädigte klären, ob
und in welchem Umfang der Versicherer des Unfallverursachers
die Kosten für einen Mietwagen übernehmen kann.
Niemals ein Schuldanerkenntnis unterschreiben
Auch wenn die Schuldfrage aus Laiensicht klar scheint.
Die Unfallbeteiligten sollten niemals ein Schuldanerkenntnis
unterschreiben, denn die Beurteilung des Falls übernimmt
die Versicherung. Im Streitfall entscheiden die Gerichte.